Die bisher geltende Absonderungsverordnung wurde in Niedersachsen ohne nennenswerte Änderungen bis einschließlich 31. Januar 2023 verlängert. Damit bleibt in Niedersachsen – im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern – die mindestens fünftägige Absonderungs- bzw. Isolationspflicht im Falle einer Corona-Infektion weiterhin bestehen.
Enge Kontaktpersonen müssen sich auch weiterhin grundsätzlich nicht in Quarantäne begeben.
Die untenstehenden Grafiken zeigen zusammenfassend die derzeitigen Regelungen für Infizierte bzw. Covid-19-Verdachtspersonen.
Bei Bedarf richten Sie sich bitte auch nach den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes.


Bildquellen und nähere Informationen des Landes Niedersachsen zu Absonderung und Verhaltensregeln von Infizierten und engen Kontaktpersonen finden Sie unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quarantane
#S / 30.11.2022
Im Verlauf der Coronapandemie hat sich, vor allem seit Einführung der Impfung gegen Corona, die Einschätzung, wer zu einer Risikogruppe gehört, deutlich gewandelt. Daher wird dieser Begriff in seiner bisherigen Bedeutung an der Universität Göttingen nicht mehr benutzt.
Selbstverständlich ist es in Arbeitssituationen weiterhin empfehlenswert, auf einen ausreichenden Abstand zu achten und/oder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Universität erlässt hierzu unter Beachtung der aktuellen Infektionslage ggf. weitergehende Regelungen.
Mitarbeiter*innen, die Sorge haben, aufgrund individueller gesundheitlicher Gegebenheiten, im Falle einer Infektion für einen schweren Verlauf stark gefährdet zu sein, sollten zunächst mit ihrer direkten Führungskraft über die Möglichkeit der mobilen Arbeit (gem. Dienstvereinbarung) oder von Einsatzmöglichkeiten mit nur wenigen Kontakten sprechen. Lassen sich hierbei keine gemeinsamen Lösungen finden, die die dienstlichen Notwendigkeiten abdecken, ist das Gespräch mit dem Betriebsärztlichen Dienst zu suchen. Dort ist die gesundheitliche Situation auch unter Einbezug von Fachgutachten zu prüfen. Nach Vorlage einer betriebsärztlichen Stellungnahme ist mit der Personalabteilung das weitere Vorgehen zu besprechen.
#5 19.05.2022
Das Projekt Campus-Covid-Screen bietet Studierenden und Mitarbeiter*innen der Universität Göttingen die Möglichkeit einer regelmäßigen, freiwilligen Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2.
Es steht allen Studierenden und Mitarbeiter*innen nach einer vorherigen Anmeldung (siehe unten) kostenlos zur Verfügung.
Weitere Infos: https://www.uni-goettingen.de/de/631931.html
► Besondere Hinweise zu den Ergebnis- und Befundmitteilungen aus dem CCS